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Rente

Späte Rente ist keine Lösung für den Fachkräftemangel!

Mit seiner Äußerung über das Renteneintrittsalter im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel hat Bundeskanzler Scholz eine Diskussion entfacht. Diese hat die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, im neuen Jahr aufgegriffen. Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns hält die Verbindung von Fachkräftemangel und Rente jedoch für verfehlt und vom eigentlichen Sinn der Rente entfernt.


Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns hält die Überlegungen des Bundeskanzlers durch ein höheres Renteneintrittsalter den Fachkräftemangel zu bekämpfen für nicht zielführend. „Die Bekämpfung des Fachkräftemangel wird nicht über das Aufschieben des Renteneintritts gelingen.“, so der CGM-Bundesvorsitzende. „Ja, das staatliche Rentensystem brauch in Deutschland unbedingt einer Reform. Aber diese Reform muss zunächst das Wohl der Rentner und die Bezahlbarkeit der Rente im Blick haben. Der Fachkräftemangel ist auf andere Arten, wie zum Beispiel durch ein gelungenes Einwanderungsgesetz, zu lösen. Eine Anhebung des Renteneintritts kann hier höchstens, wenn dann nur verzögernd wirken aber nicht das eigentliche Problem beseitigen.“


Auch den Überlegungen wie die des Koalitionspartners FDP oder der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer steht der CGM-Bundesvorsitzende kritisch gegenüber. „Die Anhebung des Renteneintrittsalters oder die Einführung eines flexiblen Renteneintritts nach skandinavischem Modell, wie es FDP nun will, bedeuten in der Praxis für die Leute doch immer nur hohe Rentenkürzungen. Aber diese können sich gerade Personen mit kleinen und mittleren Renten kaum leisten. Es darf keine Frage des Geldbeutels sein, ob man sich einen früheren Renteneintritt leisten kann. Wenn jemand schlicht aus finanziellen Gründen genötigt ist, später in Rente zu gehen, ist das keine Selbstbestimmung.“


Zu den Plänen der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln, hält der Bundesvorsitzende wenig. „Ja klar, die Menschen leben in Deutschland gerade immer länger und das ist toll. Aber mit einer höheren Lebenserwartung geht nicht immer auch gleich eine längere körperliche Leistungsfähigkeit einher. Gerade in körperlich anstrengenden Berufen ist solch eine Koppelung realitätsfern. Außerdem ist die individuelle Lebenserwartung in Deutschland immer noch viel zu stark vom sozialen Status abhängig. Eine Koppelung von Renteneintrittsalter und Lebenserwartung wäre unsozial.“


Eine Rentenreform kann nach Ansicht des CGM-Bundesvorsitzenden nicht das Problem des Fachkräftemangels lösen. „Die Rente muss finanzierbar sein und die Empfänger versorgen. Sie darf nicht als Instrument missbraucht werden, um Leute an Beschäftigungsverhältnisse zu binden, die sie aus Alters- und Gesundheitsgründen eigentlich längst beenden müssten.

IMPRESSUM: Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), Jahnstr. 12, 70597 Stuttgart, Vertreten durch den Vorstand, Bundesvorsitzender: Reiner Jahns, V.i.S.d.P.: Daniel Horvath, Kontakt: +49 (0)711 2484788-0, info@cgm.de

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Elektronische AU

Selbstständig ist der Chef!

Zu Beginn des Jahres 2023 ändert sich mit der für Arbeitgeber verpflichtenden Einführung eines neuen Meldeverfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitnehmer der Meldeweg einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die bisherige gelbe Bescheinigung in Papierform hat ausgedient.
Ab dem 1. Januar 2023 bricht für gesetzlich Krankenversicherte gefühlt eine neue Zeitrechnung an. Die alte, gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für sie im Arbeitsleben wegfallen. Denn mit Beginn des neuen Jahres wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend.

Doch was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer?

Rechtlich ändert sich zunächst wenig.
Der Arbeitnehmer ist weiterhin nach §5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen. Auch ist er weiterhin verpflichtet, spätestens ab dem vierten Tag seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Auch sind Arbeitgeber weiterhin nach §5 EntgFG schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit einzufordern.
»In Zukunft müssen sich bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern die Arbeitgeber selbst um den Erhalt der beim Arztbesuch ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern.«
In der Praxis bedeutet das, du musst im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wie gewohnt deinem Arbeitgeber unverzüglich deine Arbeitsunfähigkeit melden und diese dann spätestens am dritten Tag durch einen Arztbesuch feststellen lassen. Neu ist nun aber, dass es hier nach dem Arztbesuch für dich aufhört. In Zukunft müssen sich bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern die Arbeitgeber selbst um den Erhalt der beim Arztbesuch ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern. Dies gilt auch bei der derzeitig noch möglichen Krankschreibung per Telefon.
Ein Vorteil nur für gesetzlich Versicherte.
Achtung dieser Vorteil gilt jedoch nur für bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer! Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten weiterhin zum Nachweis ihre Arbeitsunfähigkeit eine Papier Bescheinigung. Diese müssen sie auch weiterhin selbstständig bei ihrem Arbeitgeber abgeben.
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern hingegen greift die neue Regelung sogar schon, wenn sie auch nur in einem Minijob beschäftigt sind. Hierzu müssen in Zukunft Arbeitgeber in ihren Personalunterlagen auch bei Minijobbern die Krankenkassenversicherung erfassen.


Was tun, wenn die eAU nicht ankommt?


Wenn es Probleme gibt und dein Chef die Info bekommt, dass keine eAU vorliegt, du aber ihm die Arbeitsunfähigkeit gemeldet hast und schon beim Arzt gewesen bist, kannst du ruhig bleiben. Grundsätzlich ist das nun erstmal das Problem deines Chefs. Wenn du ihm die Arbeitsunfähigkeit gemeldet hast und beim Arzt gewesen bist, hat sich dein Arbeitgeber um den Erhalt des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit zu kümmern.
»Entscheidend ist für dich als Arbeitnehmer nur der Tag des Arztbesuchs und die Erstellung der eAU, nicht mehr wann dein Arbeitgeber den Nachweis abruft und erhält.«

Du kannst aber auch mal nachfragen, ob dein Chef die Abruffristen richtig beachtet hat. Vielleicht war dein Chef zu früh dran. So empfiehlt zum Beispiel der GKV-Spitzenverband Arbeitgebern frühestens den Abruf einen Tag nachdem der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat.
Zur Sicherheit erhalten Arbeitnehmer übrigens weiterhin noch eine ärztliche Bescheinigung in Papierform, welche Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Diese Bescheinigung aus Papier hat jedoch gesetzlich nur noch die Rolle eines Beweismittels und ist nicht mehr selbst der Nachweis. Aber gut aufbewahren, denn so ein Beweismittel kann in einem Fall, wie oben sicherlich ganz hilfreich sein.
Für den Arbeitgeber gibt es keine Sammelbestellungen
Übrigens, ein regelmäßiger oder gar pauschaler Abruf der eAU-Daten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ist verboten. Der Arbeitgeber kann nur individuell für den jeweils einzelnen Arbeitnehmer die Bescheinigung – sowohl die erste als auch weitere Folgebescheinigungen – anfordern.
Generell gilt, falls du Fragen oder Probleme im Krankheitsfall hast und Unterstützung brauchst, wende dich vertrauensvoll an deinen Betriebsrat.

IMPRESSUM: Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), Jahnstr. 12, 70597 Stuttgart, Vertreten durch den Vorstand, Bundesvorsitzender: Reiner Jahns, V.i.S.d.P.: Daniel Horvath, Kontakt: +49 (0)711 2484788-0, info@cgm.de