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Hitze am Arbeitsplatz

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind schnell eine Frage des Arbeitsschutzes. Hier ist besonders der Arbeitgeber in der Pflicht. Aber auch der Arbeitnehmer hat Möglichkeiten auf zu hohe Temperaturen zu reagieren. Jedoch ab einer bestimmten Temperatur automatisch für sich selbst Hitzefrei erklären darf er nicht.

 

Wie jedes Jahr klettern im Sommer die Temperaturen wieder in exotische Höhen. Auch an den Arbeitsplätzen geht es dann wieder heiß her. Generell ist bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz – wie bei vielen Fragen des Arbeitsschutzes – erstmal der Arbeitgeber gefordert. Der Arbeitnehmer kann hier unterstützen, indem er selbst die rechtlichen Grundlagen kennt und auf die Temperatur achtet.

 

ASR 3.5 ist die Grundlage

Geregelt wird das Thema Temperatur am Arbeitsplatz in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A 3.5, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht werden. Sowohl Arbeits- als auch Sozialräumen, wie Bereitschafts-, Erste-Hilfe-, Kantinen-, Pausen- und Sanitärräume, werden hier geregelt. Die Regelung befasst sich zunächst mit Räumlichkeiten, an die von der Betriebstechnik her keine besonderen Anforderungen an das Raumklima gestellt werden, wie zum Beispiel ein normaler Büroarbeitsplatz. Aber auch für Arbeitsräume, in denen das Raumklima durch Betriebstechnik/Technologie beeinflusst wird, enthält sie Hinweise.

Im Hinblick auf die Messung der Temperatur unterscheidet ASR A 3.5 in die vom Menschen empfundene Raumtemperatur, äußere oder innere Lufttemperatur und dem Klimasummenmaß. Die letztere setzt sich zusammen aus verschiedenen Größen, wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung. An Arbeitsplätzen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung oder Luftgeschwindigkeit ist gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß die Bewertung vorzunehmen. Im Normalfall reicht jedoch die Lufttemperatur zur Beurteilung, ob an einem Arbeitsplatz eine angemessene Raumtemperatur vorhanden ist, aus.

 

26 ºC ist die erste Grenze

In Arbeits- und Sozialräumen sollte die Lufttemperatur 26 ºC nicht übersteigen. Jedoch ist dies nur eine Empfehlung. So besteht bei Überschreiten der 26 ºC im Innenraum noch keine Pflicht für den Arbeitgeber bestimmten Maßnahmen zu ergreifen. Empfohlen wird jedoch immer Maßnahmen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zutreffen. Die ASR 3.5 nennt hier beispielhaft bauliche Maßnahmen, wie das Einrichten von Vordächern, den Einsatz von Sonnenschutzverglasungen, die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern oder die Bepflanzung vor Lichteinfall-Bereichen.

Wenn nun auch die Außenlufttemperatur über 26 ºC steigt, können Kollegen, die schwere körperliche Arbeit verrichten, Schutzkleidung tragen müssen oder gesundheitlich besonders hinsichtlich erhöhter Temperaturen Vorbelastet sind (Z.B. Schwangere oder Ältere), gefährdet sein. Hier müssen anhand der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

 

Über 30 ºC muss gehandelt werden

Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz über 30 ºC steigt, muss der Arbeitgeber tätig werden. Er muss wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung durch hohe Temperaturen zu reduzieren. Wie genau diese Maßnahmen aussehen müssen ist nicht vorgeschrieben. Als Beispiele werden genannt:

effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen

Reduzierung der Abwärme von Anlagen und Geräten

Lüften in den frühen Morgenstunden

Verlagerung der Arbeitszeit durch Gleitzeitregelungen

Lockerung von Bekleidungsregelungen

Entwärmungsphasen durch Pausen in kühleren Räumen

Zur Verfügungstellung von Ventilatoren

 

»Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden.«

 

Konkreter ist die ASR 3.5 im Hinblick auf Getränke. „Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden.“

Grundsätzlich gilt zwar immer laut ASR 3.5, technische oder organisatorische Maßnahmen sind gegenüber personenbezogenen vorzuziehen. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, Klimaanlagen oder Ventilatoren einzuführen.

 

Ab 35 ºC ist Arbeit unmöglich

Anders sieht es aus, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsplatz über 35 ºC steigt. „Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“ Jedoch dürfen diese besonderen Maßnahmen, zum Beispiel durch die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, nicht zu einer physischen Mehrbelastung für den Arbeitnehmern werden.

 

» Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum […] nicht als Arbeitsraum geeignet.«

 

Kein selbstständiges Hitzefrei

Hitzefrei darf sich der Arbeitnehmer zwar egal bei welcher Temperatur nicht selbstständig gönnen. Aber wer aufgrund von hohen Temperaturen bei der Arbeit unter gesundheitlichen Problemen wie Schwindel oder Kreislaufprobleme leidet, darf den Arbeitsplatz verlassen um Heim oder zum Arzt zugehen. In diesem Fall sind dann jedoch auch die entsprechenden Reglungen für den Krankheitsfall zu beachten.

 

Starke Unterstützung

Der Arbeitnehmer ist bei Problemen rund um das Thema Hitze nicht alleingelassen. Sollte es trotz all dieser Regelungen zu Problemen kommen, weil es zu heiß im Betrieb ist, ist das ein Thema für den Betriebsrat. Die Betriebsräte vor Ort vermitteln im Unternehmen und nehmen sich der Sorgen und Anliegen der Beschäftigten an, natürlich auch wenn es Probleme aufgrund zu heißer Temperaturen gibt.

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Der leise Abschied unserer Arbeitsplätze

Jetzt Kante zeigen: Für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Made in Germany, das Gütesiegel der deutschen Wirtschaft hat ausgedient. Worauf es heute ankommt: Kosten einsparen, mehr Rendite einfahren und hohe Dividenden ausschütten. Der Preis: Die Verlagerung von immer mehr Arbeitsplätzen in andere Regionen. Die Politik schaut derweil tatenlos zu, wie Teile unserer Wirtschaft ausbluten und wie unsere Abhängigkeit von bestimmten Herstellerländern wächst.

Spitzentechnologien? Nicht mehr da!

Europa hat geschlafen, während sich Teile des asiatischen Raums zu Hightech-Standorten entwickelt haben. Das liegt nicht nur an niedrigeren Lohnkosten, sondern auch daran, dass der Staat diese Sparten kräftig subventioniert. In der Folge haben wir bei immer mehr Schlüsseltechnologien unsere führende Stellung verloren. Bestes Beispiel: Die Chip-Produktion. Alle maßgeblichen Chip-Produzenten sitzen in Asien und in den USA. Lieferengpässe in Folge der Corona-Pandemie bremsen jetzt nicht nur unseren Autoabsatz, sondern auch die Produktion anderer Elektrogeräte. Bleibt zu hoffen, dass der Vorstoß von Intel, in Deutschland ein riesiges Chipzentrum zu errichten, von der Politik mit den nötigen Subventionen unterstützt wird.

Mit Blick auf neue Absatzmärkte und kostengünstigere Produktionsbedingungen schmieden vor allem die deutschen Autobauer zunehmend globale Allianzen. Mit dramatischen Folgen für deutsche Arbeitnehmer. Der Smart wird bereits in China gebaut, ab 2024 will Daimler Motoren in China produzieren. Dafür wurde die Zusammenarbeit mit dem chinesischen Autobauer Geely, der zugleich Anteilseigner bei Daimler ist, kräftig ausgebaut.

Soziale Gerechtigkeit?  Aber nur, wenn’s passt!

Politiker und Unternehmer müssen zu ihrer Verantwortung stehen. Wollen wir wirklich zulassen, dass Forschung, Entwicklung und Produktion abwandern und wir so unser Know-how und unsere fachliche Kompetenz verlieren? Oder sollte die Politik verstärkt daraufhin wirken, dass diese drei Säulen unseres Wirtschaftsstandortes gebündelt im Land bleiben?

In welcher Welt wollen wir künftig leben? Wie wichtig sind uns die hohen Maßstäbe an Umweltschutz, Arbeitnehmerrechten und Menschenrechten. Weichen wir lieber in Länder aus, in denen wir diese Werte vernachlässigen können? Länder, in denen die Umweltschutzstandards niedrig sind und wo unsere Produktionsstätten in Zusammenhang gebracht werden mit verfolgten religiösen und ethnischen Minderheiten?

Wir sagen: NEIN!

Kante zeigen. Für die Welt. Für ein gerechtes Arbeitsleben. Für Menschenrechte.

Bemerkung: Quellen werden auf Anfrage zugeschickt.

 V.i.S.d.P.

Clara Specht

Hauptverwaltung Stuttgart

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 248 47 88 24

E-Mail:
specht(at)cgm.de

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Koalitionsvertrag der Ampel – Gute Perspektiven für uns?

Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition enthält zentrale Punkte, die die uns angeschlossenen Branchen unmittelbar betreffen. Der Aufbruch Deutschlands in eine digitale Zukunft ist ein wichtiger Schwerpunkt, aber auch für die Themen Weiterbildung, Mitbestimmung oder mobiles Arbeiten wurden Perspektiven aufgezeigt. Wo gibt es positive Akzente, welche Punkte sind kritisch einzuschätzen und an welchen Stellen erwarten wir mehr Bewegung.                  

Eine kurze Bestandsaufnahme.

Die Nationale Weiterbildungsstrategie

Grundsätzlich begrüßen wir die Nationale Weiterbildungsstrategie. Die von uns vertretenen Branchen, insbesondere die Automobilbranche, sind vom digitalen Wandel stark betroffen. Lebenslanges Lernen ist jetzt für die meisten Arbeitnehmer eine Notwendigkeit. Von daher sehen wir die vorgestellten Fördermöglichkeiten als wichtige Schritte in die richtige Richtung. Ein gesetzlich garantiertes Recht auf Weiterbildung wäre aber wünschenswert; es würde weitere Chancen erhöhen, Barrieren abbauen und dadurch den deutschen Arbeitsmarkt deutlich aufwerten.

Wir fordern insbesondere mehr Qualifizierungen für Menschen, die schon länger im Beruf stehen. Sie haben häufig das Nachsehen, während Lehrpläne für Ausbildungsberufe stetig an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden. Kurse im Bereich der Produktionssysteme, Warenwirtschaftssysteme, Fahrzeugelektronik oder Programmierung schaffen eine wichtige Voraussetzung für die digitalen Anforderungen. Da Englisch zunehmend Unternehmenssprache wird, halten wir außerdem eine fachspezifische Sprachförderung für essenziell, damit alle Arbeitnehmer Teil der globalisierten Arbeitswelt bleiben.

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Weiterbildung zum Meister. Diese Qualifizierung ermöglicht Arbeitnehmern ohne akademischen Abschluss den beruflichen Aufstieg. Wir setzen uns für eine bessere finanzielle Unterstützung und ein ausreichendes Zeitfenster ein, um mehr Meisterabschlüsse zu ermöglichen.

Der Mindestlohn

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird. Eine grundsätzlich positive Maßnahme, denn in Deutschland sind rund zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. Betroffen sind vor allem Frauen, Alleinerziehende, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund. Bedenklich ist aber, dass die Tariflohnstruktur in Deutschland dadurch stark in Bewegung gerät. Die Löhne für Ungelernte und Fachkräfte nähern sich immer weiter an. Deshalb fordern wir Arbeitgeber dazu auf die Löhne der Fachkräfte so weit anzuheben, dass der Abstand gewahrt wird, der nötig ist, um Menschen zu signalisieren, es lohnt sich, eine Ausbildung oder Qualifizierung zu absolvieren.

Die Tarifautonomie

Bereits seit einigen Jahren ist eine steigende Tarifflucht zu beobachten. Die gewerkschaftliche Arbeit, das Engagement für gute Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifautonomie sind davon stark bedroht. Hier haben die Koalitionspartner das Problem erkannt, müssten aber einen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeiten, um dem entgegenzusteuern.

Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an einen „repräsentativen“ Tarifvertrag der jeweiligen Branche gebunden sein muss. Das Kriterium der „Repräsentativität“ wird hierbei nicht weiter definiert und lässt damit einen Spielraum für willkürliches Handeln zu. Unternehmen, die sich durch einen Haustarifvertrag mit fairen und sicheren Arbeitsbedingungen auszeichnen, werden so von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise betrachten wir als nicht akzeptabel!

Mitbestimmung

Der Betriebsratsarbeit werden mehr Rechte und Möglichkeiten eingeräumt. Betriebsräte können jetzt selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Auch die im März anstehenden Betriebsratswahlen sollen online abgehalten werden können. Dies ist zunächst ein Pilotprojekt. Das ist begrüßenswert, in einem digitalen Zeitalter unter Corona-Bedingungen aber auch kein bahnbrechendes Novum.

Dazu passt, dass auch die Gewerkschaften mehr virtuelle Befugnisse bekommen. Sie haben jetzt das Recht auf einen digitalen Zugang in den Betrieben. In Zeiten von Homeoffice ist das begrüßenswert, denn wie sonst sollen Gewerkschaften über ihre Arbeit informieren und neue Mitglieder anwerben.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Flexible Arbeitszeitmodelle sollen künftig ermöglicht werden. Arbeitnehmer können nun leichter durchsetzen, im Homeoffice zu arbeiten, und das mobile Arbeiten soll EU-weit unproblematisch sein. Die organisatorischen Anforderungen an die Arbeitgeberpflichten werden erheblich reduziert. Das passt nun das Homeoffice endlich an die betrieblichen Realitäten an.

Am Grundsatz des Acht-Stunden-Tages wird zunächst festgehalten. Aber schon 2022 soll eine befristete Regelung eingeführt werden, die über Tarifverträge eine Aufweichung dieser Regel ermöglicht. Damit könnte die derzeitige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag überschritten werden. Im Sinne der Arbeitnehmergesundheit ist diese Regelung sehr kritisch zu sehen.

Fazit: Die Koalition hat sich das Thema Digitalisierung als ein Kernthema der nächsten vier Jahre auf die Fahne geschrieben. Das ist gut, denn der digitale Wandel beeinflusst unsere Arbeitswelt. Darauf muss mit politischen Wegmarken reagiert werden. Gute Ansätze lassen sich bei den Themen Weiterbildung, Mitbestimmung und mobilem Arbeiten erkennen. Vieles davon wurde aber zu zaghaft angepackt und bedarf einer deutlichen Schärfung.

Bemerkung: Quellen werden auf Anfrage zugeschickt.

 V.i.S.d.P.

Clara Specht

Hauptverwaltung Stuttgart

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 248 47 88 24

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